
Eckpunkte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“
Für Reisebüros gibt es dabei eine Sonderregelung, bei der verlorene Provisionen geltend gemacht werden können.
Die QTA hat eine Hilfe zur Berechnung der Förderungen in einer Exceldatei mit den entsprechenden Formeln erstellt. Hier können im oberen Teil die Eckdaten (Fixkosten, Mitarbeiter, Umsatzeinbruch) eingeben werden und die Formeln errechnen dann die Förderungssumme.
Zusammengefasst sind dies die Eckdaten der maximalen Förderung:
Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 EUR / ab 22.501 EUR Fixkosten im Förderungszeitraum gilt der Ausnahmefall bis 150.000 EUR
Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 EUR / ab 37.501 EUR Fixkosten im Förderungszeitraum gilt der Ausnahmefall bis 150.000 EUR
Über 10 Mitarbeiter: 150.000 EUR
Bitte beachten Sie, dass die Kalkulationshilfe nur eine Orientierung darstellt. Die Beantragung muß mit Ihrem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer erfolgen. Fragen hierzu kann Ihnen auch Ihre zuständige IHK beantworten.
Detaillierte und aktuelle Informationen sollten Sie immer über Seiten des Auswärtigen Amtes einholen. Link zum jeweiligen Land finden Sie hier.
Infos vom Auswärtigen Amt
Die Bundesregierung hebt die im März ausgesprochene Reisewarnung für insgesamt 29 europäische Staaten auf. Ab dem 15. Juni sollen Reisen innerhalb Europas dann wieder möglich sein – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Reisen in Staaten außerhalb des EU/Schengen-Gebiets wird allerdings weiterhin gewarnt – die bestehende Reisewarnung wurde bis zum 14. September verlängert. Alles dazu lesen Sie hier.
Reiseanbieter haben inzwischen darauf reagiert und sagen weitere Reisen ab. Eine Übersicht über die aktuellen Konditionen der einzelnen Veranstalter finden Sie hier:
Viele Veranstalter bieten Gutscheine für Kunden an. In einem Webinar der QTA-Akademie referierte Dr. Peter Aschenbrenner darüber, wie Sie bei diesem Thema argumentieren können, damit Ihre Kunden positiver gestimmt sind. Laden Sie sich jetzt die Folien nachträglich herunter:

Kundenbindung: Bleiben Sie in Kontakt
- Versenden Sie regelmäßige aktuelle Informationen an Ihre Kunden
- Behalten sie den Kontakt zu Ihren Kunden, auch telefonisch
- Betreuen Sie Ihre Kunden auch aus dem Homeoffice
- Nutzen Sie Facebook, Instagram und E-Mail zur positiven Kommunikation
NEU: Die FTI-Deutschlandkampagne mit verschiedenen Vorlagen zur Endkundenansprache
Deutschland wie aus dem Bilderbuch – Sprechen Sie Ihre Kunden jetzt gezielt an und überzeugen Sie sie von den vielfältigen Urlaubsmöglichkeiten unseres Landes!
Weitere Vorlagen für Ihre Kundenansprache
Im Bereich „Kundenbindung“ haben wir für Sie außerdem eine Vielzahl weiterer Vorlagen für Ihre Social-Media-Kanäle, E-Mail-Signaturen sowie Textvorlagen für eine proaktive Kundenansprache vorbereitet.
Vorlagen für Büro-Öffnung und Hygieneregeln

Finanzielle Unterstützung

Schmetterling-Soforthilfe-Paket
Als Ihre Reisebüro-Kooperation tragen wir unseren Beitrag dazu bei, damit wir es schaffen, gemeinsam diese Corona-Krise zu meistern und Sie vor allem schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Staatliche Soforthilfen
Was Sie benötigen :
Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. So sollen die Folgen der Krise für Unternehmen und Selbstständige möglichst in Grenzen gehalten werden. Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer können bei den Hausbanken beantragt werden. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Halten Sie für Nachfragen folgende Unterlagen bereit
- Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
- Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
- Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste)
- Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
- Selbstauskunft
- Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafter
Jede Unterstützung stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind dafür weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.
Von staatlicher Seite gibt es eine Reihe von Unterstützungen, die entsprechend beantragt werden müssen. Dabei handelt es sich um kurz- oder langfristige Finanzierungshilfen von Bund und Ländern, die speziell für kleine und mittelständische Unternehmen von den jeweiligen Landesbanken ausgegeben werden.
Betriebsmitteldarlehen
Dient zur Sicherung der Liquidität in Zeiten von z.B. Umsatzschwankungen durch Corona. Unterstützt werden: Personalkosten, Miete, laufende Zahlungen für Systeme, Beratungskosten sowie Kosten für Marketingmaßnahmen. Überbrückungskredite
Zeitlich begrenzte Kredite als Liquiditätshilfe, die sich nicht auf bestimmte Kosten eines Unternehmens beziehen.
Diese Unterstützungen haben – je nach Bundesland – unterschiedliche Bezeichnungen.
➤ Einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten für die aktuelle Situation finden Sie hier.
Sie erhalten weitere Informationen von den Wirtschaftsministerien Ihres jeweiligen Bundeslandes. Hier finden Sie die aufgelegten Programme:
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg startet eine Soforthilfe
Zuschüsse:
Für wen? Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März entstanden sind, sind daher nicht förderfähig. Zur Erklärung: Am 11. März wurde die Situation von der WHO zur Pandemie erklärt.
Wie viel? Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und gilt für drei Monate.
Sie beträgt bis zu:
- 9000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten,
- 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten.
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Anträge:
Derzeit wird an den technischen Voraussetzungen für einen vollelektronischen Antragsprozess gearbeitet. Er kann von Mittwochabend (25. März) an in Anspruch genommen werden. Der Link folgt.
Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über das Online-Portal an die jeweilig zuständige Kammer zu übermitteln. Es sind dazu diverse Angaben unter anderem zur Mitgliedschaft in einer Kammer, Handelsregisternummer und Umsatzsteuer ID erforderlich. Im Rahmen des Antrags wird die Höhe des Liquiditätsengpasses (auf drei Monate) abgefragt werden. Dazu muss das Unternehmen Informationen liefern. Es können nur Dokumente im PDF-Format angenommen werden.
Bayern
Bayern legt die „Finanzielle Soforthilfe Corona“ auf
Zuschüsse:
Für wen? gewerbliche Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
Wie viel? 5000 bis 30.000 Euro je nach Betriebsgröße
Link zum Antrag.
Weitere Informationen auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Das Geld kann schnell und unbürokratisch beantragt werden. Bei der Soforthilfe handelt es sich nicht um einen Kredit oder ein Darlehen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde gesendet werden (als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail oder per Post).
Berlin
Berlin hat zwei Sofort-Hilfe-Pakete aufgelegt
Zuschüsse
Für wen? Kleinst- und Solo-Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
Wie viel? 5000 Euro
Anträge:
Die Anträge stehen am Freitag (27. März) um 12 Uhr auf der Website zur Verfügung. Vorab gestellte Anträge per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Zinslose Überbrückungskredite:
Für wen? Zugang erhalten auch bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie zum Beispiel Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung.
Wie viel? Bis zu 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 Prozent jährlich bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben, Bund und Land arbeiten an einer Aussetzung).
Einschränkungen bei der Antragstellung: Aufgrund der sehr großen Nachfrage ist die Last auf die Server momentan extrem hoch. Es kann daher zu Einschränkungen und Verzögerungen im Kundenportal kommen. Empfehlung: Tagesrandzeiten zur Antragstellung nutzen.
Ausgeschlossen von den Hilfen sind:
- Start-ups, deren Gründung weniger als 3 Jahre zurückliegt
- Unternehmen mit bereits bestehender Insolvenzantragspflicht
- Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und der Stahlindustrie
- Unternehmen, für die spezifische Regeln für Finanzinstitute gelten
Eine Checkliste für Unterlagen beim Banktermin gibt es hier.
Brandenburg
Brandenburg legt Soforthilfe-Programm auf
Zuschüsse:
Für wen? Gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen
Wie viel?
bis zu 9000 EUR (bis 5 Erwerbstätige)
bis zu 15.000 Euro (bis zu 15 Erwerbstätige)
bis zu 30.000 Euro (bis 50 Erwerbstätige)
bis zu 60.000 Euro (bis 100 Erwerbstätige).
Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB, E-Mail: beratung@ilb.de) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Der Link für weitere Infos.
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
- Gewerbeanmeldung,
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
- Formular „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen.
Darüber hinaus wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.
Bremen
Bremen nutzt die Förderbank BAB
Der Stadtstaat hat eine Anlaufstelle für alle Unternehmen eingerichtet, die durch das Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Es handelt sich um eine Beratung, wie der Liquiditätsbedarf gedeckt werden kann. Über die Hausbanken stehen den Unternehmen Betriebsmittelkredite mit Haftungsfreistellungen durch die KfW oder die Bürgschaftsbank Bremen zur Verfügung. Wenn es keine Hausbank gibt oder diese zu einer Kreditvergabe nicht bereit ist, bietet die BAB Hilfe an.
Zuschüsse:
Für wen? Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven.
Wie viel? Bis zu 5000 Euro im vereinfachten Verfahren, bei besonderem Bedarf bis 20.000 Euro Soforthilfe.
Weitere Infos zu den Zuschüssen gibt es hier.
Kredite:
Für wen? Unternehmen, deren Geschäftsmodell vor der Corona-Krise wirtschaftlich tragfähig war, und der Liquiditätsbedarf muss nach überstandener Krise vom Unternehmen erwirtschaftet werden können.
Wie viel? Die BAB hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen im Kontext der Corona-Virus-Krise 10 Mio. Euro als zusätzliches Budget bereitgestellt. Für Liquiditätsbedarfe, die von der jeweiligen Hausbank nicht finanziert werden, können Betroffene direkt bei der BAB Task-Force eine Anfrage für einen Betriebsmittelkredit (Corona-Krise) stellen.
Hier geht es zum Betriebsmittelkredit Corona-Krise.
Hamburg
Hamburger Corona Soforthilfe HCS
Zuschüsse:
Für wen? kleine und mittelgroße Betriebe
Wie viel? 2500 Euro (Solo-Selbstständige)
5000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
10.000 Euro (10-50 Mitarbeiter)
25.000 Euro (51-250 Mitarbeiter)
Kredite:
Der Hamburg-Kredit Liquidität (HKL):
Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 250.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen aus Hamburg, die durch die Corona-Covid-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Die IFB Förderkredite Kultur und Sport:
Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen bis 150.000 Euro für Kulturinstitutionen und Sportvereine, die aufgrund der Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Hinzu kommt die Hamburg Kredit-Liquidität, die je Betrieb mit bis zu 250.000 Euro ausgestattet wird.
Die IFB Hamburg informiert auf Ihrer Website, wie man sich bereits jetzt auf die Antragstellung vorbereiten kann.
Bürgschaften:
Hinzu kommen diverse Erleichterungen bei Bürgschaften über die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
Gebühren:
Hamburg wird die Möglichkeit für Stundungen und Erlasse städtischer Gebühren für Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige betroffene Institutionen erweitern. Anträge auf Stundung können zur Verfahrensvereinfachung per E-Mail an die im Bescheid genannten Ansprechpartner erfolgen.
Hessen
Hessen setzt auf bestehende Programme
Kredite:
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) verweist auf das Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK), aus dem kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Der Link.
Darüber hinaus können KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten.
Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden sich hier.
Das Land übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften in der Regel über 1,25 Mio. Euro, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern. Weitere Informationen dazu online.
Steuern:
Das Finanzministerium setzt auf formlosen Antrag hin die Sondervorauszahlung bei der Umsatzsteuer auf Null. Außerdem werden die bis Jahresende fälligen Steuerzahlungen zinsfrei gestundet oder individuell angepasst werden. Auch der Gewerbesteuermessbetrag kann auf Antrag an die Finanzämter gesenkt werden. Grundsätzlich wird auf Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerdelikten von Coroan-geschädigten Unternehmen verzichtet.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern: Kredite und Steuererleichterungen
Die Antragsvormerkung für Zuwendungen aufgrund der Corona-Pandemie steht per sofort zur Verfügung.
Die Antragsvormerkung dient einer zügigen Bearbeitung des künftigen Antrags, ersetzt diesen aber nicht. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April als Download zur Verfügung.
Kredite:
Die Kredite haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Darlehen bis 20.000 Euro sind zinsfrei, Darlehen zwischen 20.001 Euro und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 Prozent pro Jahr an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
Steuern:
Mecklenburg-Vorpommern räumt der Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer ein.
Niedersachsen
Niedersachsen kündigt Zuschüsse an
Das Land verweist auf Bürgschaften und steuerliche Vereinfachungen und hat ein Programm für Zuschüsse angekündigt.
Zuschüsse:
Das Land hat angekündigt, ein Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Mio. Euro aufzulegen. Profitieren sollen neben Kleinstunternehmen auch Familienbetriebe. Details sind in Arbeit.
Kredite:
Die NBank bereitet ein Kredit-Programm für kleine und mittlere Unternehmen mit einer jeweiligen Höchstsumme von 50.000 Euro als schnelle Liquiditätshilfe vor. Das Kreditprogramm soll direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.
Bürgschaften:
Das Land und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) richten ihr Angebot an Branchen, Angehörige freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Das Land erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Mrd Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet.
Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von im Einzelfall 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.
Steuern:
Die im Rahm der Bund-Länder-Vereinbarung getroffenen Entscheidungen sehen zinsfreie Stundungen, die Senkung von Vorauszahlungen auf Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer und den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen vor.
Nordrhein-Westfalen
NRW ergänzt Hilfsprogramm des Bundes um folgende Maßnahmen
Zuschüsse
Für wen? Betriebe mit 10 bis 50 Mitarbeitern
Wie viel? Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro
Bürgschaften
In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
Steuerstundungen
Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
Entschädigungen für Quarantäne
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, zum Beispiel Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
Beteiligungskapital für Kleinunternehmen
Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (maximal 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (unter anderem Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
Der Link zu den Ansprechpartnern.
➤ Wichtige Informationen Ihrer zuständigen IHK finden Sie hier.

Kurzarbeit
Dient als Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
Sie möchten Kurzarbeitergeld beantragen? Hier gelangen Sie direkt zum Leistungsantrag.
- Prüfen Sie Maßnahmen zur Personalkosten Reduktion
- Bauen Sie Überstunden ab
- Verzichten Sie auf variable Vergütungsbestandteile
- Führen Sie Kurzarbeit ein

Steuerliches
Steuerstundung
Damit Sie die Liquidität Ihres Unternehmens verbessern, haben Sie die Möglichkeit, dass Steuerzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.
- Prüfen Sie eine evtl. Fristverlängerung für die Steuererklärung
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträge prüfen
Ein Formular zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier. - Verlängern Sie Zahlungsziele
- Passen Sie Steuervorrauszahlungen an
- Prüfen und Priorisieren Sie Liquiditästsabflüsse
- Verzichten Sie auf Gesellschafter Ausschüttungen
- Erstellen Sie eine Anpassung der Geschäftsentwicklung als Grundanlage zur Abstimmung mit Ihrer Hausbank
Verlustrücktrag
Unternehmen, die mit Verlusten rechnen, können Liquiditätshilfe in Form von Erstattungen über einen Verlustrücktrag beantragen.
Mehr Informationen zu der steuerlichen Soforthilfe finden Sie hier.

Vertragsprüfung
Prüfen Sie Ihre laufenden Kosten und Verträge mit sämtlichen Lieferanten.
- Prüfen Sie ihre Leasingverträge
- Prüfen Sie Ihre Hardwareverträge
- Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter
- Sprechen Sie alle weiteren Lieferanten an

Beruhigung der Mitarbeiter
- Halten Sie regelmäßige Kommunikation mit ihren Kollegen aufrecht
- Gehen Sie auf Ängste und Sorgen der Kollegen ein
- Zeigen Sie ihren Kollegen auch Potenziale nach der Krise auf
- Lassen Sie Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten
Tipps zum Thema Homeoffice finden Sie hier.
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